1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben; dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande; der Auftragsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
2.3 Maß-, Gewichts-, Abbildungs- und Zeichnungsangaben sowie Beschreibungen in Unterlagen sind nur annähernd maßgebend; Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
3.1 Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
3.2 Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung der Ausführungseinzelheiten und der vom Käufer zu erfüllenden Voraussetzungen.
3.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
3.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer; dies gilt nur, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist.
4.1 Versand erfolgt - sofern nicht anders schriftlich vereinbart - auf Rechnung und Gefahr des Käufers; Versandkosten trägt der Käufer, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Käufer über (Versendungskauf gem. § 447 BGB).
4.3 Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Käufers; Verpackung kann zu Selbstkosten berechnet werden.
5.1 Werden vor Abwicklung eines Auftrags wesentliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt oder leistet er fällige Zahlungen nicht, können wir insbesondere Vorauskasse/Sicherheitsleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.1 Preise verstehen sich netto ab Werk/Lager; Neben- und Montagekosten sowie Verpackung/Fracht/Versicherung sind - sofern nicht anders vereinbart - zusätzlich und werden nach Aufwand berechnet.
6.2 Wir behalten uns eine verhältnismäßige Preisanpassung vor, wenn sich nach Vertragsschluss Kostenfaktoren (z. B. Materialpreise/Löhne) erhöhen und dadurch Herstellung oder Vertrieb teurer werden, ohne dass wir das zu vertreten haben.
6.3 Für Kleinaufträge kann ein Mindestrechnungswert je Lieferposition/je Auftrag bzw. ein Kleinmengenzuschlag berechnet werden.
7.1 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig; Skonto nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
7.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB).
7.3 Aufrechnung ist nur zulässig, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
8.2 Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist zulässig; Forderungen aus Weiterverkauf werden in Höhe des Rechnungsbetrags bereits jetzt an uns abgetreten.
8.3 Vor Eigentumsübergang darf die Ware nicht verpfändet, zur Sicherheit übereignet oder wesentlich verändert werden; bei Zugriffen Dritter ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
9.1 Mängelansprüche setzen voraus, dass der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) unverzüglich nachgekommen ist.
9.2 Offensichtliche Mängel müssen vom Käufer innerhalb von 2 Tagen nach Empfang der Ware gegenüber uns schriftlich angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen alle Ansprüche aus derartigen Mängeln.
9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware.
9.4 Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch unentgeltliche Ausbesserung oder Ersatzlieferung der betroffenen Teile, soweit der Mangel auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen ist; beanstandete Teile sind uns zur Prüfung zuzulesen.
10.1 Unbeschränkte Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3 Zusätzlich ist die Haftung - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt; Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
13.3 Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin, Deutschland ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Hinweis: Diese AGB sind auf B2B-Geschäfte ausgerichtet. Stand 2026